Kosten und Kostenübernahme

Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) analog zu der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Private Krankenversicherung

Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach den Richtlinien des jeweilig abgeschlossenen Vertrages bei staatlich approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten wenn ein Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) eingesetzt wird.

Bevor eine Psychotherapie begonnen wird, sollten sich Privatversicherte mit den Vertragsbedingungen vertraut machen oder direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, auch um zu erfahren, welche Antragsverfahren notwendig sind.

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit mir als Privatpraxis für Psychotherapie keinen Abrechnungsvertrag. Allerdings reicht die Zahl der Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Psychotherapie zu decken. Die Folge sind sehr lange Wartezeiten.

Sollten Sie als gesetzlich Versicherter keinen freien Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten Ihrer gesetzlichen Krankenkassen in zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung finden, ist Ihre Krankenkasse verpflichtet Ihnen Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten zu ermöglichen, auch wenn dieser keinen Abrechnungsvertrag mit gesetzlichen Krankenkassen hat (SGB 5 § 13, Abs. 3). Hierfür ist bereits vor den probatorischen Sitzungen ein Antrag notwendig.  Wenn Sie dazu Rat und Hilfe benötigen, unterstützen ich Sie gerne.

Informationen zu Kostenerstattungsverfahren finden Sie auch im Download-Bereich

Beihilfestellen

Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht – beispielsweise aufgrund eines traumatischen Ereignisses.

Setzen Sie sich bitte in einem solchen Fall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der benötigten Antragsformulare, so dass die Kostenübernahme für die Psychotherapie gewährleistet ist.

Selbstzahler

Selbstzahler benötigen keinerlei Formalitäten. Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt.

Paartherapie

Eine Paartherapie wird nicht durch die Krankenkassen oder andere Kostenträger erstattet. Die erbrachten Leistungen werden ausschließlich privat in Rechnung gestellt.